Abgeltungssteuer - Steuern auf Tagesgeldzinsen

Die Abgeltungssteuer – schon wieder so ein Begriff, der besonders für die Anleger von Tagesgeld von Bedeutung ist. Denn darunter fallen auch die Steuern auf Tagesgeldzinsen.

Mann berechnet Steuern auf sein TagesgeldDie Abgeltungssteuer auf Zinserträge – Es gibt eigentlich fast nichts, was nicht besteuert wird. Für Kapitalerträge ist das die Abgeltungssteuer, die bei vielen Kleinanlegern und Sparen oftmals unerkannt so mit durchrutscht, weil sie einfach eine Unbekannte ist. Dabei ist diese Unbekannte je nach Anlagesumme eine große Unbekannte, denn sie verschlingt alleine schon 25 Prozent der Zinserträge oder Dividenden. Beim Tagesgeld macht sich das bei der Anlagesumme und dem Zinssatz, gerade wenn es sich um hohe Beträge handelt, deutlich bemerkbar, aber auch von einem geringen Zinsertrag bleibt nicht mehr viel übrig, wenn die Steuern auf Tagesgeldzinsen abgezogen werden.

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Die Bank und die Abgeltungssteuer

Die Bank behält die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % auf die Zinserträge plus anteiligen Betrag am Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ein und führt sie an die Finanzbehörden ab. Der Anleger merkt davon nichts, außer, dass er sich vielleicht wundert, warum seine Zinserträge doch niedriger ausfallen, als kalkuliert. Doch peinlicherweise bringt eine Nachfrage bei der Bank dann die Abgeltungssteuer zu Tage, die einfach übersehen wurde, weil nicht bekannt. Es gibt jedoch Wege, bei dieser Steuer zu sparen.

Der Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge

Wer Kapitalerträge vorzuweisen hat, der ist berechtigt, den Sparerpauschbetrag in Anspruch zu nehmen. Bis zu einen bestimmten Betrag, der sich bei Ledigen und Verheirateten unterscheidet, sind die Zinserträge auf das Tagesgeld steuerfrei und die Abgeltungssteuer fällt erst gar nicht an oder die Steuern auf Tagesgeldzinsen fallen nur für den Betrag an, der den Pauschbetrag übersteigt. Damit die Bank diesen Freibetrag berücksichtigen kann, ist der so genannte Freistellungsauftrag bei der Bank einzureichen. Der Freistellungsauftrag kann auf mehrere Konten verteilt werden. Schon bei der Eröffnung eines Tagesgeldkontos stellen viele Banken diesen Freistellungsauftrag als Formular online zur Verfügung.  

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