Dauerauftrag

Der Dauerauftrag ist eine beliebte Option, um ständig wiederkehrende Zahlungen bequem zu erledigen. Darunter fallen z.B. Miete oder Stromkosten.

Dauerauftrag ist nicht gleich Lastschrift

Der Dauerauftrag wird gerne mit der Lastschrift verwechselt, aber es gibt einen kleinen, sehr feinen Unterschied. Im Gegensatz zur Lastschrift, bei der sich der Betrag ändern kann, ist er bei einem Dauerauftrag festgelegt. Eine Änderung des Betrages oder von Daten erfordert die Einrichtung eines neuen Dauerauftrages. Während sich Miethöhe, Stromabschläge oder auch Kreditraten, die festgelegt sind, im Laufe eines Jahres nur selten ändern, finden sich im Alltag auch viele Kosten, die in ihrer Höhe variieren. Hier wäre der Aufwand für das Anlegen eines Dauerauftrages zu groß, denn die Daten müssten relativ häufig geändert werden. Beim Lastschriftverfahren stimmt der Verbraucher zu, dass entweder ein bestimmter Betrag, z.B. beim Online-Shopping, einmalig abgebucht wird oder dass die Einzugsermächtigung bis auf Widerruf gilt.

Vorteile, die für den Dauerauftrag sprechen

Ob Online Banking oder Standard-Überweisung von Hand, das Ausfüllen der Formulare braucht seine Zeit und wenn monatlich jede Menge Kosten anfallen mit jeweils unveränderten Beträgen, dann sind Daueraufträge für diese Positionen ein geeignetes Mittel, um sich die Arbeit zu erleichtern und vor allen Dingen auch, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten. Denn eine Überweisung wird schnell mal liegengelassen oder vergessen, die Mahngebühren zeigen sich heute aber saftig und diese Kosten sollte man sich sparen können.

Voraussetzungen für den Dauerauftrag

Um einen oder mehrere Daueraufträge einrichten zu können, ist es wichtig, sein Budget im Auge zu haben. Das Konto sollte für alle Daueraufträge Deckung aufweisen und das über den gesamten Zeitraum für den der Auftrag erteilt wurde, denn sonst wird der Dauerauftrag von der Bank nicht ausgeführt. Ein vorhandener Dispositionskredit kann mit ausgeschöpft werden. Um das Rechnen kommt der Bankkunde hier nicht herum. Auch ein Datenabgleich sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen. Ändern sich persönliche Daten, die für den Dauerauftrag relevant sind, so ist der Dauerauftrag zu ändern.

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