Tagesgeld als Mietkaution - Ist das möglich?

Im Zusammenhang mit dem Tagesgeldkonto taucht zunehmend die Frage auf: „Tagesgeld als Mietkaution – Ist das möglich?“. Mit Ja oder Nein lässt sich diese Frage jedoch nicht eindeutig beantworten, da es hier einerseits im Ermessen der Bank liegt, ob Sie einer Verpfändung des Kontos an den Vermieter zustimmt und andererseits auch vom Einverständnis des Vermieters abhängig ist.

Das klassische Sparbuch für die Mietkaution

Paar freut sich über Tagesgeld als MietkautionIm Normalfall hat der Mieter eine Mietkaution von drei Monatsmieten an den Vermieter zu entrichten. Der Vermieter ist verpflichtet, diese Mietkaution verzinst anzulegen, wobei hier meist das klassische Sparbuch eröffnet wird. Mit dieser Option wird auch den rechtlichen Aspekten genüge getan. Und genau um die rechtlichen Vorschriften geht es auch bei der Frage, ob Tagesgeld als Mietkaution möglich ist. Da die Mietkaution eine Sicherheitsleistung für den Vermieter darstellt, muss sie auch dem Vermieter zugänglich sein. Zum Ende des Mietverhältnisses erhält der Mieter diese Kaution samt Zinsen wieder zurück.

Vorgehen in der Praxis

Die Variante Tagesgeld als Mietkaution bringt je nach Zinskonditionen natürlich geldwerte Vorteile für den Mieter und ist daher besonders interessant. Die Vorgehensweise sieht, wenn die Bank dem zustimmt, folgendermaßen aus. Der Mieter eröffnet das Tagesgeldkonto und zahlt die Mietkaution ein. Anschließend muss das Konto an den Vermieter verpfändet werden. Es gilt, die Bank zu finden, die dazu bereit ist und die Verpfändung wirksam bestätigt. Hierzu bedarf es einer Verpfändungserklärung, die alle Parteien unterschrieben haben.

Banken finden, die Tagesgeld als Mietkaution ermöglichen

Zunächst muss der Vermieter mit der Vorgehensweise einverstanden sein, dann kann der Mieter nach Banken Ausschau halten, die Tagesgeld als Mietkaution akzeptieren. Hier bietet es sich an, bei verschiedenen Banken mit Tagesgeldangebot selbst nachzuhören, denn beworben wird Tagesgeld als Mietkaution eher weniger. Auch die Hausbank kann der richtige Ansprechpartner sein. Weitaus gängiger ist die Kautionsbürgschaft, die von entsprechenden Versicherungen angeboten wird.

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