Das Tagesgeldkonto kündigen, ist bequem und einfach, denn Kündigungsfristen sind dabei nicht einzuhalten. Es ist lediglich erforderlich, schriftlich zu kündigen, dies kann aber formlos geschehen.
Gründe, um ein Tagesgeldkonto zu kündigen
er Tagesgeldmarkt ist flexibel, so wie das Tagesgeldkonto an sich. So finden sich immer wieder neue Angebote mit noch besseren Zinssätzen, die verlocken, die Bank zu wechseln. Natürlich ist es auch möglich, mehrere Tagesgeldkonten zu unterhalten, wenn man sich die Zeit und Mühe machen will, den Markt zu beobachten. Das Tagesgeldkonto kündigen ist einfach und unkompliziert.
Vor der Kündigung Tagesgeldangebote eingehend vergleichen
Gekündigt ist das Tagesgeldkonto schnell, zuvor sollten jedoch viele Angebote verglichen werden. Das funktioniert mit Online-Vergleichsrechnern unkompliziert und zügig. Wichtige Punkte, wie Zinsgarantie, kostenlose Kontoführung, Einlagensicherung, kein Mindestanlagebetrag und die Intervalle der Zinsgutschrift sind gegenüberzustellen. Es lohnt sich zudem, die Details der Tagesgeldangebote zu studieren.
Tagesgeldkonten - Hier im Vergleich!
Wir stellen in unserer Tagesgeldkontotabelle einige der besten Tagesgeldkonten mit attraktiver Verzinsung vor. Vergleichen Sie jetzt kostenlose Tagesgeldkonten, Zinsen und weitere Leistungen. Jetzt vergleichen!
Zum Tagesgeldkonto VergleichWie die Kündigung funktioniert
Der große Vorteil beim Tagesgeldkonto besteht in den nicht vorhandenen Kündigungsfristen. Der Kontoinhaber kann also jederzeit sein Konto auflösen. Zur Kündigung ist ein schriftliches Dokument einzureichen, es bedarf keiner bestimmten Form. Neben den Daten, wie Anschrift, Kundennummer bzw. Kontonummer, genügt die Kündigungsaufforderung. Viele Banken halten auch ein vorgefertigtes Kündigungsformular bereit. Vor der Kündigung sollte das vorhandene Guthaben auf das Referenzkonto transferiert werden, viele Banken führen dies auch schon automatisch durch, wenn sie die Kündigung erhalten haben. Der Kontoinhaber erhält von der Bank eine schriftliche Bestätigung der Kündigung, womit sich die Angelegenheit dann erledigt hat.
Freistellungsauftrag beachten
Wer seinen Sparerpauschbetrag in Anspruch nimmt, der hat oft auch einen Freistellungsauftrag bei der Bank eingereicht. Dieser muss ebenfalls gekündigt oder auf Null gesetzt werden, wenn der Kontoinhaber das Tagesgeldkonto kündigen möchte. Für das neue Konto ist wiederum der Freistellungsauftrag bei der anderen Bank einzureichen, um vom Steuervorteil profitieren zu können.