Schon aus Gründen der besseren Übersicht ist ein Geschäftskonto sinnvoll. Vom Gesetz vorgeschrieben ist es lediglich für Kapitalgesellschaften, allerdings bestehen die Banken auf die Eröffnung eines Geschäftskontos.
Wozu ein Geschäftskonto?
Auch wenn das Geschäftskonto gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, macht es Sinn, für geschäftliche Belange ein eigenes Konto einzurichten. Die Vorteile sind:
- Trennung von privaten und geschäftlichen Ein- und Ausgaben
- eindeutiger Unterschied zwischen privaten und geschäftlichen Rechnungen
- leichtere Übersicht für Steuerberater und Finanzamt
- besserer Übersicht über die geschäftliche Entwicklung des eigenen Unternehmens
Banken bestehen auf Firmenkonto
Keine Bank wird einen Kunden zur Eröffnung eines Geschäftskontos auffordern, sobald ein Beleg auf eine selbständige Tätigkeit hinweist. Allerdings bestehen die Finanzinstitute darauf, dass private Girokonten nicht geschäftlich genutzt werden. Schon allein deshalb ist die Eröffnung eines Geschäftskontos auf Dauer unvermeidlich.
Unterschied zwischen Geschäftskonto und privatem Girokonto
Die Unterschiede sind gering, im Prinzip dient das Geschäftskonto den gleichen Zwecken wie das private Bankkonto. Sämtliche finanzielle Abläufe laufen über das Geschäftskonto, wie auch sämtliche private Finanztransfers über das private Girokonto abgewickelt werden. Allerdings sind Geschäftskonten in der Regel teurer als ein Girokonto.
Wer ein Geschäftskonto eröffnet, sollte die Konditionen mehrerer Anbieter vergleichen und darauf achten, welchen Zusatznutzen, zum Beispiel Lastschrifteneinzug von Kundenkonten oder DATEV Zugriff für den Steuerberater diese mit dem Geschäftskonto offerieren.
Ein Geschäftskonto kann auch dazu dienen, das Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmen und Bank zu festigen.