Ein Girokonto ist in der heutigen Zeit unverzichtbar. Sämtliche Zahlungen wie Lohn und Gehalt oder Kindergeld laufen in der Regel über ein Girokonto. Ein Mindesteingang an Zahlungen ist dennoch nicht immer erforderlich.
Unterschiedliche Konditionen von Banken und Finanzdienstleistern
Die Anbieter von Girokonten gewähren ihre Leistungen zu unterschiedlichen Konditionen. Manche Anbieter verlangen für die kostenlose Kontoführung einen monatlichen Mindestgeldeingang oder einen Mindestgehaltseingang, andere bieten auch ohne solche regelmäßigen Zahlungen ein Konto ohne Kontoführungsgebühren.
Gebühren bei geringen Umsätzen
Manche Banken erheben bei geringen regelmäßigen Eingängen Gebühren von mehreren Euro pro Monat. Aufgrund der stetig anfallenden Kosten empfiehlt sich der Wechsel auf ein kostenloses Girokonto ohne Gehaltseingang.
Girokonto für Jedermann
1995 haben sich die Banken verpflichtet, jedem Bürger das Recht auf ein Girokonto einzuräumen. Dabei handelt es sich um das sogenannte Guthabenkonto, bei dem eine Überziehung ausgeschlossen ist.
Diese freiwillige Selbstverpflichtung wurde allerdings nicht immer eingehalten. So werden überschuldete Kunden häufig abgewiesen, wenn sie ein Girokonto eröffnen wollen.
Europäisches Parlament beschließt Recht auf ein Girokonto
2014 hat das Europäische Parlament entschieden, dass allen europäischen Bürgern das Recht auf ein Girokonto zusteht. Selbst Menschen ohne festen Wohnsitz haben auf dieser Grundlage Anspruch auf ein Girokonto. Die Einzelheiten mussten in den nationalen Parlamenten der EU bis zum September 2016 geregelt werden. In Deutschland hat sich der Begriff Jedermann-Konto geprägt.