Die Bezeichnung Sperrkonto kennzeichnet ein Konto, über das der/die Inhaber erst nach einer festgelegten Sperrfrist verfügen kann/können. Es hat auch für Studenten aus Nicht-EU-Staaten eine besondere Bedeutung, wenn sie in Deutschland Auslandssemester absolvieren möchten, denn es dient als Voraussetzung für Einreisevisum und Aufenthaltserlaubnis.
Das Sperrkonto als Finanzierungsnachweis
Studenten aus Ländern, die nicht der EU angehören, und die in Deutschland längere oder kürzere Zeit studieren möchten, müssen den Nachweis erbringen, dass sie Studium und Lebensunterhalt während des Aufenthaltes aus eigenen Mitteln finanzieren können. […]