Die Bezeichnung Sperrkonto kennzeichnet ein Konto, über das der/die Inhaber erst nach einer festgelegten Sperrfrist verfügen kann/können. Es hat auch für Studenten aus Nicht-EU-Staaten eine besondere Bedeutung, wenn sie in Deutschland Auslandssemester absolvieren möchten, denn es dient als Voraussetzung für Einreisevisum und Aufenthaltserlaubnis.
Das Sperrkonto als Finanzierungsnachweis
Studenten aus Ländern, die nicht der EU angehören, und die in Deutschland längere oder kürzere Zeit studieren möchten, müssen den Nachweis erbringen, dass sie Studium und Lebensunterhalt während des Aufenthaltes aus eigenen Mitteln finanzieren können. Diesen Finanzierungsnachweis, der für die Beantragung eines Visums und die Aufenthaltserlaubnis unablässig ist, können die Studierenden auf verschiedene Art und Weise erbringen, z.B. durch Stipendien, Bürgschaften, Einkommensnachweise der Eltern oder aber durch ein Sperrkonto bei einem deutschen Kreditinstitut, das als Girokonto angelegt wird.
Für jeden Aufenthaltsmonat sind im Voraus mindestens 720 Euro/Monat nach derzeitigem Stand auf das Sperrkonto einzuzahlen, heißt also konkret am Beispiel für ein Jahr Studium: 12 Monate Aufenthalt x 720 Euro ergibt 8.640 Euro gesamt. Es steht dem Studierenden aber frei, höhere Monatsbeträge einzuzahlen, wenn es die finanzielle Situation zulässt. Der Gesamtbetrag kann in Teilbeträgen eingezahlt werden, muss aber bis zur Ankunft des Studierenden komplett gutgeschrieben sein. Bis zur Einreise nach Deutschland wird das Guthaben auf dem Girokonto zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland gesperrt. Pro Monat kann der Studierende nur über so viel Geld verfügen, wie er tatsächlich als Monatsbetrag im Voraus eingezahlt hat. Es wird jeweils ein Monatsbetrag freigegeben, das restliche Guthaben bleibt gesperrt.
Das Sperrkonto gehört zu den freiwilligen und nicht gesetzlich vorgeschriebenen Angeboten für ausländische Studenten und ist daher auf eine begrenzte Zahl an Kreditinstituten beschränkt. Die Deutsche Bank gehört hier zu den wenigen Banken, die das Sperrkonto offiziell bewirbt und auf ihrer Internetpräsenz ausführlich vorstellt. Auch bei den deutschen Sparkassen ist das Sperrkonto für internationale Studenten ein Thema, wobei es den regionalen Sparkassen selbst obliegt, ob sie das Sperrkonto als Girokonto für Studierende aus dem Ausland einrichten oder nicht.
Sperrkonto eröffnen Schritt für Schritt
Wer sich für ein Sperrkonto in der Bundesrepublik Deutschland interessiert, sollte im Vorfeld Angebote sammeln und vergleichen. Ist das richtige Kreditinstitut gefunden, können die Eröffnungsformulare angefordert werden. Das geht per Mail, als Download oder auch klassisch auf dem internationalen Postweg.
Der nächste Weg führt mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Eröffnungsantrag sowie Kopien des gültigen Reisepasses und der Studienzulassung in das deutsche Konsulat oder die deutsche Botschaft im eigenen Land. Dort werden alle Unterlagen beglaubigt. Die Behörde versendet im Anschluss die Dokumente an die betreffende Bank. Die deutsche Bank oder Sparkasse nimmt die Kontoeröffnung vor und übermittelt die neuen Kontodaten (IBAN, BIC), damit die Einzahlung des Sperrbetrages per Auslandsüberweisung auf einmal oder in Teilbeträgen von Seiten des Studierenden erfolgen kann.
In Deutschland angekommen, weist sich der Studierende mit seinem gültigen Reisepass vor Ort in der Bankfiliale aus und legt sein Visum vor, damit das Konto freigeschaltet werden kann. Girocard und wenn gewünscht, Zugangsdaten für Online-Banking, werden ihm ausgehändigt und alles ist erledigt.
Kosten für ein Sperrkonto durch Angebotsvergleich minimieren
Die Einrichtung des Kontos und der internationale Postversand für Dokumente können schon im Vorfeld mit Kosten verbunden sein, was auch nicht unüblich beim Sperrkonto für ausländische Studenten ist. Ein anderer Punkt sind Kontoführungsgebühren und Kostenposten, die im Zusammenhang mit Transkationen und Bargeldabhebungen anfallen können. Ein Angebotsvergleich bringt hier Unterschiede zu Tag und hilft, einen günstigen Anbieter zu finden.
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