Ein Girokonto ist die zentrale Schaltstelle für sämtliche finanzielle Belange im privaten wie im geschäftlichen Bereich. Der moderne Zahlungsverkehr ist ohne Girokonto nicht denkbar.
Das Girokonto im Zentrum des Geldkreislaufs
Das italienische Wort ‚giro‘ bedeutet Kreis oder Umlauf. Sämtliche Einnahmen wie Gehalt, Kindergeld, Arbeitslosengeld oder andere Sozialleistungen gehen auf das Girokonto ein. Gleiches gilt für alle regelmäßig anfallenden Ausgaben wie Miete, Kreditraten oder das Zeitungsabo, die alle über das Girokonto laufen.
All das erfolgt, ohne dass Geldscheine von einer Hand zur anderen gereicht werden müssen. Bei der Erteilung eines Dauerauftrags werden monatlich oder jährlich anfallende Rechnungen – z.B. für Versicherungen – automatisch abgebucht. Für Lebensgemeinschaften und Ehepartner besteht ausserdem die Möglichkeit ein gemeinsames Konto zu führen. Dies erleichtert die Organisation gemeinsamer Ausgaben, birgt allerdings auch Risiken, insbesondere dann, wenn es sich bei dem Gemeinschaftskonto um ein Oder-Konto handelt. In unserem Gemeinschaftskonto Vergleich stellen wir verschiedene kostenlose Angebote gegenüber.
Kein Unterschied zwischen Girokonto online oder am Bankschalter vor Ort
Heute lassen sich nahezu sämtliche Bankgeschäfte online erledigen. Dies ändert nichts an der Funktionsweise und Aufgabe eines Girokontos. Online-Banking kann günstiger sein als das Konto bei der Bank vor Ort, denn hier fallen in der Regel Kontoführungsgebühren an, ansonsten gelten absolut vergleichbare Konditionen.
Das Girokonto eröffnet finanzielle Spielräume
Gehen auf ein Gehaltskonto regelmäßige Zahlungen ein, in der Regel Lohn- oder Gehaltszahlungen, räumt die Bank ihren Kunden einen Überziehungs- oder Dispositionskredit ein. Sollten die Einnahmen für die Deckung der Ausgaben kurzfristig nicht ausreichen, übernimmt die Bank diese Schulden und berechnet dafür Dispokredit Zinsen, die tagesgenau in Rechnung gestellt werden. Der Kontoinhaber muss nicht aktiv werden, außer seine Schulden auf dem Girokonto überschreiten den vereinbarten Dispositionskredit.