Abgeltungssteuer sparen mit dem Freistellungsauftrag für Tagesgeld

In Deutschland wird auf Einkünfte aus Kapitalerträgen eine Abgeltungssteuer fällig. Diese ist sowohl in ihrer Existenz als auch in ihrer Höhe umstritten, sie betrifft indes derzeit alle Einkünfte aus Zinsen, Dividenden etc. aus dem In- und Ausland.

Die Abgeltungssteuer konnte im Deutschen Bundestag nur gegen den erbitterten Widerstand der FDP und Teilen der Union eingeführt werden; sie beträgt derzeit 25 %, was wiederum erheblich unterhalb des Steuersatzes liegt, den arbeitende Menschen aufzubringen haben.

Auch Bezieher von Kapitalerträgen dürfen einen steuerlichen Freibetrag für sich in Anspruch nehmen: Für einen Alleinstehenden beträgt dieser derzeit € 801,- jährlich und für verheiratete Personen entsprechend € 1602,-.
Um einen solchen Freibetrag beanspruchen zu dürfen, müssen die Besitzer von Sparbüchern, Aktien oder auch Tagesgeldkonten bei der jeweiligen Bank einen Freistellungsauftrag einreichen, welcher von der Bank unter genauer Angabe der tatsächlichen Zins- oder Dividendenerträge bei den zuständigen Behörden abzugeben ist. Auf diese Weise wurde dem Bund in den vergangenen Jahren ein erhebliches Vermögen in die Kassen gespült.

Tagesgeld mag derzeit sehr niedrig verzinst sein, was sich aber bei einer wieder aufkommenden Inflation schnell ändern könnte. Zudem haben nicht alle Menschen in einer derartigen Phase niedrigen Zinses ein Vermögen, welches mehr als € 801,- pro Jahr abwirft. Es ist also durchaus auch für Kleinstsparer sinnvoll, ein Tagesgeldkonto über einen Freistellungsauftrag von der Abgeltungssteuer zu befreien, auch wenn der dadurch eingesparte Betrag eine Marginalie darstellen sollte.
Es ist jedem Menchen dazu freigestellt, mehrere solcher Aufträge einzureichen. Die Bank muss dann gegebenenfalls den Behörden gegenüber nachweisen, dass die Summe der Freistellungen den eigentlichen Freibetrag nicht übersteigt; der Steuerzahler hat seine oder ihre Pflicht mit der rechtzeitigen Abgabe des Freistellungsauftrags erfüllt.

Freistellungsauftragsformulare für Tagesgeldkonten oder auch für andere Formen der Geldanlage erhalten Sie bei der jeweiligen Bank oder im Netz.

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