Festgeld Einlagensicherung

Einlagensicherung bei FestgeldIn welchem Umfang die Einlagen eines Anlegers beim Festgeld abgesichert sind, wird an der Einlagensicherung erkennbar. Hier zeigen sich Unterschiede zwischen der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung, der freiwilligen Einlagensicherung der Banken sowie der Einlagensicherung, die ausländische Banken bieten können.

Die Festgeld Einlagensicherung bestimmt den Anlagebetrag maßgeblich mit, denn wie heißt es auch beim Angesparten so treffend: „Wiedersehen macht Freude“.

Gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland

In Deutschland beträgt die gesetzliche Einlagensicherung pro Kunde und Bank 100.000 Euro. Die Einlagen sind zu 100% abgesichert und werden im Entschädigungsfall ausgezahlt. Hier greift das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz. Alle deutschen Banken sind verpflichtend Mitglieder der Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken GmbH bzw. der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken GmbH, an die sie jährlich Beiträge zu leisten haben, durch welche dann die Einlagensicherung auf gesetzlicher Grundlage erfolgen kann.

Freiwillige Einlagensicherung der deutschen Banken

Durch spezielle Einlagensicherungsfonds, denen Banken in Deutschland auf freiwilliger Basis angehören oder aber durch Eigenkapitalreserven sind verschiedene Institute in der Lage, eine Einlagensicherung, die weit über die gesetzliche Absicherung hinausgeht, anzubieten. Das ist bei der Festgeldkonto Einlagensicherung gerade für Anlagebeträge, die 100.000 Euro übersteigen, von großer Wichtigkeit. Danach entscheidet der Anleger, ob ein Bankangebot für ihn überhaupt in Frage kommt.

Die Einlagensicherung bei Banken mit Hauptsitz im Ausland

Unter den Festgeldangeboten im Vergleich finden sich auch zahlreiche Banken im europäischen Ausland. Vielfach liegt die gesetzliche Festgeld Einlagensicherung hier ebenfalls bei 100.000 Euro, was auch den europäischen Richtlinien entspricht. Jedoch sind auch bei diesen Banken höhere Absicherungen für den Anleger keine Seltenheit. Zu hinterfragen ist bei Unsicherheiten immer, ob die Bank ihren Sitz in Deutschland oder im Ausland hat und welche gesetzliche Grundlagen greifen.

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